IT-Systemkaufmann/-frau: Wirtschafts- und Sozialkunde (1. Lehrjahr)

Sie sind hier: StartseiteIT-System-KaufmannWirtschafts-/Sozialkunde (Teil 1)

DF / CM, Kurs vom 01.11.1999 - 31.08.2000

Wirtschafts-/Sozialkunde (Teil 1): Berufsausbildung (Das duale System, Berufsausbildungsvertrag), Der PC-Arbeitsplatz (Ergonomie, Einflüsse auf die menschliche Arbeit), Arbeits- und Gesundheitsschutz (Allgemeiner Arbeitsschutz mit Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Fünf Bausteine für einen gut organisierten Betrieb), Sozialversicherung 2000 (Überblick) (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Einige Zusatzinformationen).

  1. Berufsausbildung
  2. Der PC-Arbeitsplatz
  3. Arbeits- und Gesundheitsschutz
  4. Sozialversicherung 2000 (Überblick)

Berufsausbildung

Das duale System

Ziel: Erwerbung einer anerkannten Berufsausbildung mit Abschluss

Inhalt:
Berufsschule: Vermittlung des fachtheoretischen Grundwissens und Allgemeinbildung
Ausbildungsbetrieb: fachpraktische Ausbildung

Ende: Abschlussprüfung vor der IHK mit dem Gesellenbrief (Berufsschulzeugnis zum Notennachweis)

Anerkannte Ausbildungsberufe werden in der Regel in einer praxisorientierten Ausbildung in einem Betrieb erlernt und durch den mit der betrieblichen Ausbildung abgestimmten Berufsschulunterricht ergänzt (duales Ausbildungssystem). Die Ausbildungsberufe werden nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung staatlich anerkannt oder bestehen aufgrund von Übergangsregelungen fort. Die Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Lerninhalte (Mindestanforderungen), Struktur des Berufes sowie Prüfungsanforderungen werden für die einzelnen Berufe in Ausbildungsordnungen festgelegt, die von der Bundesregierung (in der Regel Bundesministerium für Wirtschaft in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) nach vorheriger Abstimmung mit den Sozialpartnern (Konsensprinzip) erlassen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Rahmenlehrpläne für den Berufsschulunterricht werden von den Ländern parallel zu den Ausbildungsordnungen erarbeitet und mit den Ausbildungsinhalten der Ausbildungsordungen abgestimmt.

Nun könnt Ihr alle schmunzeln, aber recht habt Ihr: Wir sind uns denke ich alle einig, das die Theorie ja so sein mag, aber die Praxis sieht dann doch leicht anders aus, wenn man bedenkt, was in der Berufsschule gelehrt und in den Ausbildungsbetrieben umgesetzt wird. Naja, trotzdem haben wir diese Ausbildung gewählt und jetzt... ziehen wir das durch!!!

Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag kommt durch die Einigung der Vertragsparteien (Auszubildender bzw. dessen gesetzl. Vertreter und Ausbildender) zustande und ist in schriftlicher Form abzufassen (§ 4 Abs. 1 BBiG). Er muss folgende Angaben mindestens enthalten:

Pflichten Auszubildender, Ausbildender und Erziehungsberechtigte:

  1. Auszubildender:
    • Dienstleistungspflicht
    • Gehorsamspflicht
    • Sorgfaltspflicht
    • Schweige- und Treuepflicht
    • Berufsschulpflicht
    • Lernpflicht
    • Führung des Berichtsheftes
    • Haftpflicht
  2. Ausbildender:
    • Ausbildungspflicht
    • Fürsorgepflicht
    • Vergütungspflicht
    • Zeugnispflicht
    • Meldepflicht
  3. Erziehungsberechtigte:
    • Unterstützungspflicht
    • Haftpflicht

Zum Menü IT-Systemkaufmann | Zum Seitenanfang

Der PC-Arbeitsplatz

Zu einem Bildschirmarbeitsplatz gehören im wesentlichen Bildschirm, Tastatur, Arbeitstisch und Arbeitsstuhl.

Ergonomie

Um den ergonomischen Anforderungen zu entsprechen,

Computerbildschirme müssen umweltverträglich sein. So dürfen bei der Herstellung z.B. keine ozonschädigenden Substanzen verwendet werden. Beim Betrieb darf die elektromagnetische Strahlung der Bildschirme die vorgegebenen Grenzen nicht überschreiten. Außerdem müssen sie eine Stromspareinrichtung (Stand-by-Betrieb) enthalten.

Individuelle Gestaltungsfreiräume:

Alle Mitarbeiter sollten den Freiraum zur Gestaltung ihres Arbeitsumfeldes nutzen, wobei ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden können. Die Ordnung am Arbeitsplatz ist ein wesentlicher Bestandteil der Selbstorganisation. Übersichtlichkeit der Arbeitsmittel und -unterlagen sowie ein geordneter Schreibtisch erleichtern und beschleunigen Arbeitsvorgänge, weil Suchzeiten entfallen.

Speziell bei Arbeiten mit PC-Unterstützung ist eine Ordnungsstruktur für die Speicherung von Daten und Programmen auf Festplatten einzuhalten. Systematisch geordnete Unterverzeichnisse erlauben das schnellere Auffinden von Dateien. Vor allem sind hier entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung (z.B. regelmäßiges Backup, Viren-Scanning usw.) durchzuführen.

Einflüsse auf die menschliche Arbeit

Leistungsfähigkeit:

Leistungsbereitschaft:

Arbeitsorganisation:

Die Arbeitsorganisation hat Auswirkung auf die Leistungsbereitschaft.

Leistungsschwankungen durch:

Zum Menü IT-Systemkaufmann | Zum Seitenanfang

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Allgemeiner Arbeitsschutz mit Arbeitszeitgesetz

Ein Arbeitsunfall bleibt nicht ohne Auswirkungen auf den Betriebsablauf. Der Arbeitsablauf wird unterbrochen. Die anfallende Arbeit muss von weniger oder anderen Mitarbeitern erledigt werden. Oftmals bedeutet dies Überstunden oder gar den Einsatz von Ersatzpersonal. Damit kann dann ein Risiko hinsichtlich der Qualität und der Liefertermine bis hin zum Produktionsausfall verbunden sein.

Es liegt darum im unternehmerischen Interesse, Fehlzeiten zu vermeiden. Hierbei haben Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren einen entscheidenden Anteil.

Es geht also darum, den Arbeitsschutz in die Führung und die Organisation des Betriebes so zu integrieren, dass Arbeitsunfälle vermieden werden können und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtigster Produktionsfaktor gesund bleiben.

Arbeitsschutzgesetz

Allgemeine Vorschriften:

§1: Zielsetzung und Anwendungsbereich

§2: Begriffsbestimmung

Pflichten des Arbeitgebers:

§3: Grundpflichten des Arbeitgebers

§4: Allgemeine Grundsätze

§5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen

§6: Dokumentation

§10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

§11: Arbeitsmedizinische Vorsorge

Pflichten und Rechte der Beschäftigten:

§15: Pflichten der Beschäftigten

§16: Besondere Unterstützungspflichten

§17: Rechte der Beschäftigten

Arbeitszeitgesetz

Allgemeine Vorschriften:

§1: Zweck des Gesetzes

§2: Begriffsbestimmungen

Werktägliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten:

§3: Arbeitszeit der Arbeitnehmer

§4: Ruhepausen

§5: Ruhezeit

Sonn- und Feiertagsruhe:

§10: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

§11: Ausgleich für §10

Ausnahmen in besonderen Fällen:

§14: Außergewöhnliche Fälle

§15: Bewilligung, Ermächtigung

Straf- und Bußgeldvorschriften:

§22: Bußgeldvorschriften

§23: Strafvorschriften

Fünf Bausteine für einen gut organisierten Betrieb

  1. Führen und organisieren:
    Legen Sie fest, wer im Betrieb für was zuständig ist und wie z.B. die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen zu erfolgen hat. Arbeitsabläufe werden unter Beteiligung der Mitarbeiter sicher und gesundheitsgerecht organisiert. Als Berater werden dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsarzt und der Sicherheitsbeauftragte mit einbezogen.
  2. Arbeitsbedingungen beurteilen:
    Grundlage für geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen ist die sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen, um mögliche Gefährdungen Ihrer Mitarbeiter bei der Arbeit zu ermitteln. Hierbei unterstützt und berät Sie insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ggf. überbetrieblicher Dienst).
  3. Mitarbeiter beteiligen und unterweisen:
    Es hängt immer vom Wollen und Können der Mitarbeiter ab, ob Gefährdungen bei der Arbeit vermieden werden. Nutzen Sie die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiter, um eine sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung ihrer Arbeit zu ermöglichen.
  4. Arbeitsschutz planen:
    Maßnahmen zur Vermeidung oder Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit sind frühzeitig zu planen und müssen in die Arbeitsvorbereitung einbezogen werden.
  5. Aus Fehlern lernen:
    Arbeitsschutz ist nie perfekt und muss laufend fortentwickelt werden. Darum immer wieder systematisch überprüfen und aus Fehlern lernen.

Zum Menü IT-Systemkaufmann | Zum Seitenanfang

Sozialversicherung 2000 (Überblick)

Krankenversicherung

1883 - Bismarck

Leistungen:

Rentenversicherung

1889

Leistungen:

Arbeitslosenversicherung

1927

Leistungen:

Pflegeversicherung

1995/1996

Leistungen:

Unfallversicherung

1884

Leistungen:

Einige Zusatzinformationen