Wirtschaftsinformatik (Bachelor-Studiengang): Rechnungswesen (2. Semester)
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MS / CM, Kurs vom 01.10.2002 - 31.03.2003
- Charakteristik des Aufwandes als Aktiv-Passiv-Minderung zu Lasten des Eigenkapitals
- Grundsätzliche Erscheinungsformen des Aufwandes bezogen auf den Verbrauch aktiver Bestandspositionen
Charakteristik des Aufwandes als Aktiv-Passiv-Minderung zu Lasten des Eigenkapitals
Durch die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens kommt es zur Nutzung und somit zum Verbrauch der einzelnen aktiven Bestandspositionen. Eine Minderung einer oder mehrerer Bestandspositionen des aktiven Vermögens ohne entsprechenden tauschenden Ausgleich auf der Aktivseite der Bilanz führt zu einer Aktiv-Passiv-Minderung.
Aktiv-Passiv-Minderungen sind zum einen durch Tilgung (also gleichwertige Minderung) von Verbindlichkeiten möglich, z.B. durch- Finanzauszahlungen (vgl. Tilgung einer Darlehensrate ohne Zinsanteil oder Auszahlung einer Steuerrückstellung an das Finanzamt)
- Erfolgsauszahlungen (vgl. periodenfremde, spätere Bezahlung einer Materiallieferung)
Liegen Aktiv-Minderungen vor, die nicht dem Tilgen von Schulden dienen, dann mindert sich auf der Passivseite grundsätzlich ausgleichend das Eigenkapital.
Dieses kann durch die Entnahme von Kapital aus der Unternehmenssphäre in die Privatsphäre des Unternehmers geschehen. Eine solche Kapitalminderung durch Entnahme von Geld- oder Sachvermögen ist kein Spiegelbild wirtschaftlicher Tätigkeit des Unternehmens und bleibt auch ohne Einfluss auf den Erfolgsausweis.
Mindert sich jedoch das Eigenkapital durch Verbrauch von Geld- oder Sachvermögen im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens, so spricht man hier von Aufwand.
Aufwand
- Verbrauch des Bestandes an aktiven Vermögenspositionen zu Lasten der Quelle passiver Bestand an Eigenkapital.
- Aufwand wirkt sich immer als Aktiv-Passiv-Minderung aus.
Bildbeschreibung "Aufwand": Bilanzbeispiel. Minderung, die durch Aufwand auf Aktivseite entstehen, bewirken immer auch eine Minderung des Eigenkapitals auf Passivseite. Damit sinken sowohl Gesamtvermögen als auch Gesamtkapital.
Aufwand ist eine sogenannte Strömungsgröße (im Gegensatz zu Bestandsgrößen), das heißt, das Kapital bewegt sich im Sinne seines Verbrauchs.
Aufwand wirkt sich negativ auf den Unternehmenserfolg aus. Für wirtschaftliche Tätigkeit ist es aber unerlässlich, Aufwand zu betreiben. Nur das Betreiben von Aufwand kann einen Ertrag hervorbringen.
Ist der Ertrag als positive Komponente des Unternehmenserfolges letztlich größer als der Aufwand als negative Komponente, so wird ein positives wirtschaftliches Ergebnis erreicht.
Die Verbundenheit bzw. Differenzierung der Strömungsgrößen Aufwand und Ausgabe/Auszahlung
Die sachliche und zeitliche Verbindung von Aufwand und Ausgabe:
Grundsätzlich ist Aufwand sachlich mit Ausgaben und/oder Auszahlungen verbunden.
Beispiel: Eingegangenes und bereits bezahltes Material (Aktiv-Tausch, Ausgaben verbunden mit Auszahlungen.) wird im gleichen Abrechnungsmonat verarbeitet (Wert 5.000).
Bildbeschreibung "Die sachliche und zeitliche Verbindung von Aufwand und Ausgabe (Teil 1)": Bilanzbeispiel. Sachvermögen (Aktivseite) steigt und sinkt um 5.000 €, Zahlungsmittel (Aktivseite) sinken um 5.000 €, Eigenkapital (Passivseite) sinkt ebenfalls um 5.000 €. Damit verringern sich sowohl Gesamtvermögen als auch Gesamtkapital um 5.000 €.
Wird dieses Material durch Ausschuss endgültig entwertet, bleibt wirtschaftlich nur der Materialaufwand stehen, das heißt, der Unternehmer wird definitiv ärmer.
Im Normalfall liegt ihm durch das Entstehen eines Bestandes an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen als Kompensation zum Aufwand ein Ertrag vor.
Da es möglich ist, Material sofort mit der Anschaffung zu verbrauchen, jedoch erst später zu bezahlen, kann auch die Konstellation entstehen, dass Ausgabe und Aufwand periodengleich realisiert werden, die sachlich zugehörige Auszahlung (und somit die Belastung der Zahlungsmittelbestände) aber erst in einer späteren Periode vorgenommen werden muss.
Oder: Lohnzahlung von 10.000 €.
Bildbeschreibung "Die sachliche und zeitliche Verbindung von Aufwand und Ausgabe (Teil 1)": Bilanzbeispiel. Zahlungsmittel (Aktivseite) sinken um 10.000 €, Eigenkapital (Passivseite) sinkt ebenfalls um 10.000 €. Damit verringern sich sowohl Gesamtvermögen als auch Gesamtkapital um 10.000 €.
Werden die Arbeitnehmer nicht beschäftigt sondern nur bezahlt, bleibt auch hier wirtschaftlich der Lohnaufwand stehen, das heißt, der Unternehmer wird definitiv ärmer.
Im Normalfall liegt ihm aber auch hier durch den Einsatz der Arbeitsleistung ein Ertrag in Form fertiger oder unfertiger Erzeugnisse vor.
Die zeitliche Differenzierung von Aufwand und Ausgabe:
Zwischen Aufwand und zeitlich zugehöriger Ausgabe und/oder Auszahlung kann eine zeitliche Differenzierung auftreten.
Der Aufwand kann in einer späteren Abrechnungsperiode erfolgen.
Beispiel: In einer Periode 01 angeschafftes (und ggf. auch bezahltes) Material wird gelagert und erst in der Periode 02 in die Fertigung übernommen, also als Material verbraucht (Wert 5.000 €).
Bildbeschreibung "Die zeitliche Differenzierung von Aufwand und Ausgabe": Bilanzbeispiel. Sachvermögen (Aktivseite) sinkt um 5.000 €, Eigenkapital (Passivseite) sinkt ebenfalls um 5.000 €. Damit verringern sich sowohl Gesamtvermögen als auch Gesamtkapital um 5.000 €.
In 02 liegt also ein Periodenaufwand vor, dem keine Ausgaben in dieser Periode zugrunde liegen.
Grundsätzliche Erscheinungsformen des Aufwandes bezogen auf den Verbrauch aktiver Bestandspositionen
Spezifische Differenzierung des aktiven Vermögens:
Bildbeschreibung "Spezifische Differenzierung des aktiven Vermögens": Aktives Vermögen wird unterteilt in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Anlagevermögen setzt sich zusammen aus nicht abnutzbarem Anlagevermögen (Aufwand bei der Nutzung von nichtabnutzbarem Anlagevermögen) und abnutzbarem Anlagevermögen (Aufwand bei der Nutzung von abnutzbarem Anlagevermögen). Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus materiellem Umlaufvermögen (Aufwand bei der Nutzung von materiellem Umlaufvermögen) und finanziellem Umlaufvermögen (Aufwand bei der Nutzung von finanziellem Umlaufvermögen).
Aufwand bei der Nutzung von nichtabnutzbarem Anlagevermögen
- Zum nichtabnutzbaren Anlagevermögen gehören im wesentlichen Grundstücke und Finanzanlagen (wie Beteiligungen, dauerhafte Wertpapiere).
- Diese Anlagen verbrauchen sich durch Nutzung nicht. (Sie nutzen sich nicht durch Gebrauch ab.)
- Eine Wertveränderung (z.B. bei Grundstücken) vollzieht sich über schwankende Verkehrswerte, die sich aus der Marktsituation ergeben.
- Weder die Anschaffung noch die Nutzung von nichtabnutzbarem Anlagevermögen stellt Aufwand dar, da sie nicht mit einer Eigenkapitalminderung verbunden sind.
- Eigenkapitalmindernder Aufwand entsteht erst, wenn der Unternehmer solch ein Anlagegut zu einem Preis verkauft, der unter dem Anschaffungswert liegt bzw. eine konkrete Wertminderung aktiviert wird.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Grundstück für 100.000,- €. Die Bezahlung stellt lediglich einen Aktivtausch dar und keinen Aufwand (Unternehmer wird nicht ärmer).
Das Grundstück wird genutzt, verbraucht sich dabei aber nicht.
Durch Nutzung tritt kein Aufwand auf.
Aufwand kann hier auftreten:
Durch zwischenzeitliche Verkehrswertminderung, aber auch nur dann, wenn dieser neue, niedrige Wert aktiviert wird und sich dadurch ausgleichend das Eigenkapital schmälert.
Regelungen:
- Nach Handelsrecht ist die Aktivierung solcher Minderungen erlaubt (dient dem Gläubigerschutz). Sie müssen vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft ist (HGB § 253 (2), Satz 3).
- Nach Steuerrecht ist die Aktivierung solcher Minderungen ebenfalls erlaubt, es gibt aber keine Aktivierungspflicht (EStG § 6 (1), Nr. 2).
Das mit 100.000,- € im Bestand stehende Grundstück wird z.B. für 90.000,- € wieder verkauft. Der Abgang beim Anlagevermögen im Sinne eines Aufwandes wäre dann 100.000,- € und der Zugang bei den Zahlungsmitteln im Sinne eines Ertrages wäre nur 90.000,- € (ungleicher Aktivtausch). Es wurde also ein Anlagevermögen und Eigenkapital mindernder Aufwand von 100.000,- € betrieben, um im Gegenzug einen Zahlungsmittelbestand und Eigenkapital erhöhenden Ertrag von 90.000,- € zu erhalten. Erfolgswirksam im Sinne eines Verlustes würde insgesamt eine Eigenkapitalminderung von 10.000,- € verbleiben.
Aufwand bei der Nutzung von abnutzbarem Anlagevermögen
Hierzu gehören im wesentlichen die materiellen Vermögensgegenstände wie technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Gebäude (ausgenommen Grundstücke) und die immateriellen Vermögensgegenstände.
Diese Anlagen verbrauchen sich durch Nutzung. Sie nutzen sich durch Gebrauch oder einfach durch Zeitablauf ab bzw. es wird ihnen Abnutzung unterstellt.
Diese verbrauchende Abnutzung geht mit einer Wertminderung einher. Einer heute gekauften Maschine wird im Regelfall bei einem Verkauf nach 3 Jahren nicht mehr der Wert beigemessen, den sie bei der Anschaffung hatte. Die Wertminderung kann mehr oder weniger aus dem Gebrauch der Maschine resultieren und/oder aus der einfachen Differenz zum aktuellen technischen-technologischen Fortschritt.
Dieser langsamen Wertminderung wird durch eine stufenweise Wertabschreibung Rechnung getragen.
Die Anschaffung von abnutzbarem Anlagevermögen stellt noch keinen Aufwand dar, da sie nicht mit einer Eigenkapitalminderung verbunden ist. Hier handelt es sich um einen Aktivtausch (Zahlungsmittel −, Anlagevermögen +) oder auch vorerst um eine äquivalente Aktiv-Passiv-Mehrung (Anlagevermögen +, Vbk. +), die bei Bezahlung durch eine äquivalente Aktiv-Passiv-Minderung ausgeglichen wird (Vbk. −, Zahlungsmittel −).
Erst die stufenweise Minderung (Abschreibung) des Bestandswertes an Anlagevermögen ist verbunden mit einer Minderung des Eigenkapitals und stellt Aufwand dar.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft ein Messgerät für 5.000 und überweist den Rechnungsbetrag kurzfristig (Aktivtausch: Zahlungsmittel -5.000, Anlagevermögen +5.000). Der Unternehmer wird durch diesen Kauf also erst einmal nicht ärmer. Das Messgerät verliert aber mit der Zeit zwangsläufig an Wert. Also wird sein Wert bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren jährlich um 1.000 abgeschrieben, so dass es nach 2,5 Jahren nur noch die Hälfte wert ist und nach 5 Jahren nur noch Schrottwert besitzt. Der Unternehmer wird also langsam ärmer.
Der Wert des Anlagevermögens auf der Aktivseite wird jährlich um 1.000 weniger. Das bewirkt eine Bilanzsummenverkürzung, die ihr Äquivalent auf der Passivseite in der Minderung des Eigenkapitals findet, also Aufwand darstellt.
Bildbeschreibung "Abschreibung": Aktivierter, d.h. in den Anlagevermögensbestand aufgenommener und somit abschreibbarer Anschaffungs- oder Herstellwert (auch Bruttowert) = 5.000 €. Jährlicher Abschreibungsbetrag, um den der Bestandswert des in der Bilanz ausgewiesenen Anlagevermögens und somit auch das Eigenkapital rechnerisch gemindert wird = 1.000 €. Stufenweise rechnerische Verteilung des Aufwandes durch Absetzung für Abnutzung (Abschreibung, kurz: AfA). Jährlicher aktueller Buchwert des Anlagevermögens (auch Zeitwert oder Nettowert) = 4.000 € nach 1 Jahr, 3.000 € nach 2 Jahren, 2.000 € nach 3 Jahren, 1.000 € nach 4 Jahren, 0 € nach 5 Jahren.
Abschreibungen als Aufwandsgrößen haben Einfluss auf den Wertbestands- und Wertzuwachs- bzw. Wertabnahmeausweis des Unternehmens.
Sie können deshalb nicht der willkürlichen Entscheidung des einzelnen Unternehmers überlassen werden.
Gemäß dem Prinzip des Gläubigerschutzes und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung legen das HGB und die StG Vorschriften fest, was wie abgeschrieben werden darf oder muss (Vorschriften zur "Absetzung für Abnutzung" - sogenannte AfA).
Auf diese wird zu einem späteren Zeitpunkt eingegangen.
Im Folgenden wird vorerst von einer einfachen, zeitanteiligen, gleichmäßigen Abschreibung ausgegangen (lineare Abschreibung).
Abschreibungspflicht
Besteht für abnutzbare Anlagegüter mit einem Anschaffungs- bzw. Herstellungswert von mehr als 410,- € (ohne USt).
Damit will der Gesetzgeber sichern, dass ausgewiesene Gewinne nicht im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes durch die Ausgabe in voller Höhe gemindert werden (Sicherung des Gläubigerschutzes und der Besteuerungsgrundlage, da der Unternehmer durch diese Ausgabe wirtschaftlich noch nicht ärmer geworden ist.). Erst eine rechnerische, gegenüber der Ausgabe zeitlich verzögerte Aufwandsverteilung über die Abschreibungen als anerkannter Verbrauch/Aufwand wirkt als verlangsamte, verbrauchsangenäherte Gewinnminderung.
Liegt der Anschaffungs- bzw. Herstellungswert der einzelnen Sachposition unter 410,- €, dann spricht man von einem "Geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG)" (z.B. Werkzeuge).
Wahlrecht:
Nach § 6 (2) EStG kann man bei beweglichen Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis 410,- € zwischen der- Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung und der
- Abschreibung nach der Nutzungsdauer gemäß § 7 EStG wählen.
Diese "geringwertigen" Wirtschaftsgüter (GWG) müssen jedoch auch selbständig nutzbar und bewertbar sowie abnutzbar sein. Einbauteile oder Bausteine eines Aggregates sind somit keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne, wie z.B. die Eingabetastatur einer EDV-Anlage.
Für GWG bis 60,- € besteht keine Bestandsnachweispflicht. Das heißt, ihr Wert wird in aller Regel nicht bestandsbildend erfasst sondern er gilt sofort als verbraucht, als Aufwand. Ausgabe und Aufwand liegen hier somit periodengleich.
GWG zwischen 60,- und 410,- € Anschaffungs- bzw. Herstellungswert sind als Bestand nachzuweisen. Das heißt, ihr Wert wird vorerst bestandbildend erfasst (auf einem gesonderten Sammelkonto des Anlagevermögens). Zum Jahresabschluss gilt dann das Wahlrecht. Für die einzelnen GWG ist zwischen einer Vollabschreibung im Anschaffungsjahr und einer verteilten Abschreibung nach Nutzungsdauer (erhöhter Verwaltungsaufwand) zu entscheiden. In zeitlicher Verschiebung zur Auszahlung und Ausgabe wirkt somt der Aufwand in voller Höhe beim Jahresabschluss des Anschaffungsjahres gewinnmindernd oder verteilt über die Nutzungsjahre (Gewinn- und somit Steuergestaltungsmöglichkeit).
Zusammenfassung zur Abschreibung:
Wesen der Abschreibung:
Abschreibungen erfassen die Wertminderungen der Anlagegüter, die durch Nutzung, technischen Fortschritt, wirtschaftliche Entwertung oder durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden. In der Jahreserfolgsrechnung stellen die Abschreibungen Aufwand dar; sie vermindern somit den steuerpflichtigen Gewinn und damit auch zugleich die gewinnabhängigen Steuern: Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer.
Für die Bewertung (Abschreibung) der Anlagegüter ist zu unterscheiden zwischen- abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagegütern sowie
- planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung.
Abnutzbare Anlagegüter:
- Gebäude
- Maschinelle Anlagen
- Fahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Nutzung ist zeitlich begrenzt.
Nicht abnutzbare Anlagegüter:
- Grund und Boden
- Wertpapiere des Anlagevermögens
- Beteiligungen an Unternehmen
- Langfristige Forderungen
Die Nutzung ist zeitlich nicht begrenzt.
Planmäßige Abschreibungen (AfA)
Abnutzbare Anlagegüter sind nach § 253 (2) HGB planmäßig, d.h. nach ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten werden je nach Abschreibungsmethode- linear,
- degressiv oder
- nach Leistungseinheiten
Anlagekartei:
Die Anlagenkarte bildet den "Plan" und weist alle wichtigen Daten des abnutzbaren Anlagegutes aus: Anschaffungskosten, Herstellungskosten (z.B. bei Gebäuden), Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode, AfA-Satz in %, Restbuchwert je Nutzungsjahr. Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsdauer sind die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung.
Beginn der planmäßigen Abschreibung:
Bei abnutzbaren Anlagegütern beginnt die AfA grundsätzlich im Monat der Anschaffung oder Herstellung (= zeitanteilige AfA). Für bewegliche abnutzbare Anlagegüter besteht jedoch folgende Vereinfachungsregel: Für die in der ersten Hälfte des Jahres angeschafften oder hergestellten beweglichen Anlagegüter gilt der volle Jahres-AfA-Satz, in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA.
Außerplanmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen müssen bei abnutzbaren Anlagegütern im Falle einer außergewöhnlichen und dauernden Wertminderung neben der planmäßigen Abschreibung vorgenommen werden. Werden beispielsweise Kühlcontainer wegen Aufgabe der Erzeugnisgruppe "Tiefkühlkost" nicht mehr benötigt, muss nach § 253 (2) HGB eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung erfolgen. Nicht abnutzbare Anlagegegenstände unterliegen keiner zeitlichen Nutzungsbrgrenzung und können deshalb auch nur außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn eine Wertminderung eintritt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden erfasst auf "Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen".
- Abnutzbare Anlagegüter werden planmäßig nach ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Daneben müssen außerplanmäßige Abschreibungen für außergewöhnliche und dauernde Wertminderungen vorgenommen werden.
- Nicht abnutzbare Anlagen sind nur außerplanmäßig abzuschreiben.
Aufwand bei der Nutzung von materiellem Umlaufvermögen
Zum materiellen Umlaufvermögen gehören im wesentlichen die Positionen- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Teile (Materialien) als Vorräte und somit Wertebestand oder als Verbrauchsmaterialien, das heißt, sie sind zwar sachlich Umlaufmittel, gelten aber anschaffungsperiodengleich als verbraucht, als Aufwand und bilden somit keinen Vermögensbestand,
- Handelswaren (Vorräte),
- unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse (Vorräte).
Der Verbrauch dieser Positionen erscheint wie folgt:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Teile (Materialien):
Entweder:
Der Materialfluss ist so organisiert, dass das Material von der
Anlieferung mehr oder weniger direkt in den Verbrauch gelangt
(z.B.
Verbrauchsmaterialien wie geringwertiges Kleinmaterial oder nicht
lagerungsfähige Materialbezüge wie Strom, Gas, Wasser;
just-in-time-Belieferung eigentlicher Vorratsmaterialien). Dann
gilt der Verbrauch/Aufwand bereits zum Zeitpunkt der
Anschaffung (Ausgabe) als vollzogen. Ausgabe und Aufwand treten
praktisch periodengleich auf, die sachlich zugehörige
Auszahlung und somit die Belastung des Zahlungsmittelbestandes kann
ebenfalls in der gleichen Periode auftreten, kann aber auch schon
vorher aufgetreten sein (Anzahlung) oder wird in der Regel Aufwand sein
(z.B. Ausschuss). In der Regel
wird der Materialaufwand jedoch in Verbindung mit der
Wirkung der Arbeitskräfte und Betriebsmittel kurzfristig
wieder durch das Entstehen einer neuen Bestandsqualität in
Form unfertiger oder fertiger Erzeugnisse (Ertrag) ausgeglichen.
Das Material als solches muss jedoch als verbraucht angesehen werden, als Aufwand, der dem entstandenen Ertrag gegenüber steht.
Oder:
Es handelt sich um solche Lagermaterialien, die mit ihrer
Anschaffung nichts als bereits (gewinnmindernd) verbraucht gelten
sollen sondern als tatsächliches Vermögen im
Bestandsausweis (Bilanz) erscheinen sollen. Dann gilt der
Verbrauch/Aufwand zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem
Lager als vollzogen.
Handelswaren (Waren):
Bezieht ein Unternehmen Erzeugnisse, die es ohne eigene Be- oder Verarbeitung weiter veräußert, spricht man von Handelswaren (z.B. Wagenheber als serienmäßiges Kfz-Zubehör).
Für diese Waren werden Bestände geführt. Die Warenanschaffung stellt also eine Ausgabe dar. Als Aufwand gilt hier der Verbrauch im Sinne des Weiterverkaufs.
Wird also die Ware durch Fehler in der Zwischenlagerung bzw. beim Zwischentransport nicht entwertet, so kompensiert sich ihr Verbrauch/Aufwand durch einen entsprechenden Ertrag aus Verkaufserlös.
unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse:
Dem Prozess der Leistungserstellung liegt der ständige Verbrauch verschiedener Produktionseinsatzfaktoren zugrunde (Materialeinsatz, Einsatz von Anlagevermögen, Einsatz von Arbeitskräften, Einsatz fremder Leistungen). Diese Faktoren werden zielgerichtet zum Erstellen bestimmter Leistungen aufgewendet, verbrauchen sich also in ihrer ursprünglichen Form.
Diesem Verbrauch, der Aufwandssumme zur Erstellung der Leistung, steht nach dem Umsatz der fertigen Leistungen ein erzielter Verkaufserlös gegenüber.
Dieser ergibt sich aus der Preissumme und sollte möglichst höher sein, als die zugrunde liegende Aufwandssumme. Stimmen Herstellungs- und Absatzmenge der Erzeugnisse innerhalb eines Abrechnungszeitraumes überein, so ergibt sich der betriebliche Erfolg aus der Gegenüberstellung der Aufwandssummen und der Umsatzerlöse dieser Periode. Diese Übereinstimmung besteht aber selten:
- Da jedes Erzeugnis eine technologisch bedingte Durchlaufzeit durch die Fertigung benötigt, ist ständig ein bestimmter Bestand an unfertigen Erzeugnissen vorhanden.
- Da aus marktbedingten, logistischen oder technologischen Gründen nicht jedes Erzeugnis sofort nach seiner Fertigstellung abgesetzt wird, ist auch ständig ein bestimmter Bestand an Fertigerzeugnissen vorhanden. Die Höhe dieser Bestände ändert sich täglich durch den Arbeitsprozess. Diese ständigen Veränderungen werden nicht permanent erfasst, was speziell bei unfertigen Erzeugnissen auch zu aufwendig und schwierig wäre. Vorgeschrieben ist die mindestens einmal jährliche Aufnahme dieser Bestände durch Inventur zum Jahresabschluss. Die Bewertung der Bestände erfolgt zu sogenannten Herstellungskosten (Summe der zur Herstellung betriebenen Aufwendungen).
- Durch die stichtagsbezogene Bestandsaufnahme ergibt sich die Möglichkeit, die Bestandsveränderung als Differenz zwischen Schlussbestand (SB) und Anfangsbestand (AB) eines Zeitraumes zu ermitteln.
Möglich sind:
Bestandsminderungen (SB kleiner AB):
In diesem Fall wurde im Zeitraum mehr verkauft, als hergestellt (Das Unternehmen hat Bestände der Vorperiode in der betrachteten Zeit verbraucht.).
Da den erzielten Verkaufserlösen einer Periode in der Erfolgsrechnung alle Aufwendungen dieser Periode gegenübergestellt werden müssen, sind hier neben den erfassten Aufwendungen an Produktionseinsatzfaktoren auch die Bestandsminderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, bewertet zu Herstellungskosten, als Aufwand der Periode anzusetzen.
Bestandsmehrungen (SB größer AB):
In diesem Fall wurde im Zeitraum weniger verkauft, als hergestellt (Das Unternehmen produziert auf Lager.).
Da für die Bestandsmehrung Aufwand an Produktionseinsatzfaktoren in der Periode betrieben wurde und dieser als Materialaufwand, Lohn, Abschreibungen usw. auch erfasst wurde, muss in der Erfolgsrechnung diesem Gesamtaufwand auch neben den Verkaufserlösen die Bestandsmehrung an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, bewertet zu Herstellkosten, als Ertrag der Periode gegenübergestellt werden.
Aufwand bei der Nutung von finanziellem Umlaufvermögen
Zum finanziellem Umlaufvermögen gehören- die Forderungen
- die Zahlungsmittelbestände
Der Verbrauch dieser Positionen erscheint wie folgt:
Forderungen:
Forderungen sind an sich ein Bestandsausweis für Vermögensteile, die zum Kapitalbestand des Unternehmens gehören, sich vorübergehend jedoch nicht in dessen eigenen Verwendungsbereich befinden. In der Regel wird von der Einholung der offenen Forderungen beim Schuldner innerhalb einer vereinbarten Frist ausgegangen.
Mangelnde Zahlungsfähigkeit des Schuldners kann jedoch dazu führen, dass eine Forderung aufgrund ihrer Uneinbringlichkeit abgeschrieben werden muss. Das heißt, eigene Vermögensanteile sind zu Lasten des Eigenkapitals verloren gegangen. Ein Forderungsverlust stellt somit Kapitalverbrauch/Aufwand dar.
Zahlungsmittelbestände:
Im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit tätigt ein Unternehmen permanent eine Reihe von Erfolgsauszahlungen, die in der Abrechnungsperiode unmittelbar als Aufwand durchschlagen, ohne dass im Aktiv-Tausch direkte Sachvermögenszugänge zu verzeichnen sind. Solche Erfolgsauszahlungen liegen hauptsächlich im Bereich des Erwerbs von Arbeitnehmer- oder fremder Leistungen bzw. des Erwerbs von Nutzungsrechten (Ausgabe ohne Bestandsbildung).
Hierzu zählen z.B.- die Zahlung von Arbeitslöhnen und Gehältern,
- die Zahlung von Sozialabgaben i.V.m. den Löhnen und Gehältern (Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung),
- die Zahlung von Mieten und Pachten,
- die Zahlung von Zinsen für Inanspruch genommenes Fremdkapital,
- die Zahlung von Gebühren und Beiträgen (z.B. Lizenzgebühren, Versicherungsbeiträge),
- die Zahlung für Inanspruch genommene fremde Leistungen (z.B. Bau-, Wartungs-, Reparatur-, Transport-, Kommunikations-, Bewachungs-, Reinigungsleistungen u.ä.),
- Spenden (keine gegenleistung- ausgabenlose Erfolgsauszahlung).
Als Aktiv-Passiv-Minderung liegt hier i.V.m. den Auszahlungen unmittelbarer Aufwand vor.