Wirtschaftsinformatik (Bachelor-Studiengang): Internes Rechnungswesen (3. Semester)
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MS / CM, Kurs vom 01.04.2003 - 30.09.2003
Grundsätzliches zur Kostenrechnung
Funktionsdifferenzierung zwischen Geschäfts- und Betriebsbuchführung
- Funktionen der Finanz-/Geschäftsbuchführung
(externes Rechnungswesen)
Dokumentations- und Überwachungsfunktion:
Dokumentation von Geschäftsvorfällen der Unternehmenstätigkeit (des Gesamtgeschäfts) nach einheitlichen externen Vorschriften (primär HGB und StG). Finanzielle Abbildung aller Prozesse des Leistungsverbrauches und der Leistungsentstehung sowie der Veränderung aller Bestände.
Informations- und Kontrollfunktion:
Information und Rechenschaftslegung gegenüber den Kapitaleigentümern, den Gläubigern (Banken, Lieferanten), den Kunden, dem Staat, den Finanzbehörden, der Belegschaft, der Öffentlichkeit;
primäres Instrument: Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
externe OrientierungKontrolle der unternehmerischen Erfolgswirksamkeit (Gesamt- bzw. Unternehmenserfolg):
Erträge - Aufwendungen = finanzielles Gesamtergebnis (Gewinn oder Verlust)
Dispositionsfunktion:
Entwicklung von Vermögen und Schulden, Kapitaldisposition, Erfolgsdisposition;
primäres Instrument: Bilanz - Funktionen der Betriebsbuchhaltung (Kosten- und
Leistungsrechnung, internes Rechnungswesen)
Dokumentations- und Überwachungsfunktion:
Dokumentation von Geschäftsvorfällen der Betriebstätigkeit nach internem Ermessen.
Finanzielle Abbildung der abgegrenzten Betriebsprozesse sowie der zugrundeliegenden Bestandsentwicklungen.Informations- und Kontrollfunktion:
Information für die Führungs-, Planungs- und Kontrollprozesse; Wirtschaftlichkeitssteuerung; Zielgruppe: Management.
interne OrientierungKontrolle und Gestaltung der betrieblichen Erfolgswirksamkeit (Betriebserfolg):
Leistungen - Kosten = Betriebsergebnis (Betriebsgewinn oder Betriebsverlust)
Dispositionsfunktion:
Disposition zur Preis- und Sortimentspolitik, zum kurzfristigen Betriebserfolg; primäres Instrument: Kalkulation
Zum Begriff der Kosten
Kosten sind betriebsbezogener, bewerteter Güter- und
Dienstleistungsverbrauch einer Periode.
Sie widerspiegeln den Verbrauch, der durch die betriebliche
Leistungserstellung und -verwertung sowie durch die
Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verursacht wurde.
- dem Mengengerüst,
- dem Wertgerüst.
Zum Mengengerüst:
Der Verbrauch von Gütern und Diensten stellt sich grundsätzlich in Zeit- und Naturaleinheiten dar (z.B. Minuten, Stunden, Stück, Liter, Kilogramm, Meter).
Kostenrelevanter Verbrauch liegt vor, wenn ein Gut oder ein Dienst sich aufgrund seiner Bereitstellung und/oder Verwendung für den Betriebszweck sofort oder sukzessive verbraucht.
Kostenrelevante Verbrauchsgründe lassen sich wie folgt systematisieren:
Bildbeschreibung "Güterverbrauch": Erstens: Willentlicher (beabsichtigter) Güterverbrauch = kurzfristiger oder unmittelbarer Verbrauch (z.B. Materialverbrauch), langfristiger oder mitelbarer Verbrauch (Dauerverbrauch oder Gebrauch, z.B. von Maschinen). Zweitens: Erzwungener (ungewollter) Güterverbrauch = technisch-ökonomischer Zwangsverbrauch (z.B. Verschleiß oder Gütervernichtung durch Katastrophen), staatlich-politischer Zwangsverbrauch (z.B. Grundsteuer, Gebühren, Beiträge). Drittens: Zeitlicher Vorrätigkeitsverbrauch (reine Kapitalnutzung).
Zum Wertgerüst:
Die Bewertung des Verbrauchs erfolgt mit seinen Preisen oder Tarifen. Hier kann sowohl der tatsächliche Ist-Kostengüterpreis, eine Modifikation des Kostenpreises (z.B. Verrechnungspreise, Durchschnittslöhne) oder ein Plan-Kostengüterpreis zum Ansatz kommen. Durch seine einheitliche Bewertung mit einer Währung wird der verschiedenartige Verbrauch rechen- und vergleichbar (Verrechnungsfunktion und Abbildungsfunktion).
Kosten bilden sich also aus der Multiplikation von Kostengütermengen oder -zeiten mit Kostengüterpreisen. Kosten liefern somit ein wertmäßiges Abbild des Zweckverbrauchs.
Übersicht zur Struktur der Kostenrechnung
Datenquelle: Geschäftsbuchhaltung (externes Rechnungswesen)
In den Haupt- und Nebenbuchhaltungen auf der Basis von prozessbegleitenden Belegen gebuchte Aufwandsarten (gesamter unternehmerischer Verbrauch), z.B.- Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und Leistungen,
- Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter, soziale Abgaben und sonstiges,
- Abschreibungsaufwendungen,
- Aufwendungen für fremde Dienste und Rechte,
- Aufwendungen für Information, Kommunikation und sonstiges.
Übernahme in die Kostenrechnung (internes Rechnungswesen)
- Erfassung der Kosten
nach Art des zugrundeliegenden Aufwandes in der KostenartenrechnungAufwandsarten - neutrale Aufwendungen = Zweckaufwand = Grundkosten
Hinweis: Modifikation um Anders- und Zusatzkosten
Kostenarten:- Welcher Art sind die entstandenen Kosten?
- Verbrauchsartenstruktur der Kosten.
- Verrechnen der Kosten
- auf die Orte ihrer Verursachung in der
Kostenstellenrechnung
Kostenstellen:- Wo sind die Kosten entstanden?
- Verantwortungs- und Verursacherstruktur der Kosten.
- auf die Zwecke der Kostenentstehung in der
Kostenträgerrechnung
Kostenträger:- Wofür wurden die Kosten aufgewendet?
- Zweck- oder leistungsartenbezogene Struktur der Kosten.
- auf die Orte ihrer Verursachung in der
Kostenstellenrechnung
Hinweis: Verwendung der strukturierten Kosteninformation zur Erfüllung der Aufgaben der Kostenrechnung.
Funktionen und Aufgaben der Kostenrechnung
Dokumentations- und Überwachungsfunktion:
Aufgaben:- Fixierung von Kostendaten als Widerspiegelung der abgegrenzten Betriebsprozesse in den verschiedenen Zeithorizonten (Betriebsbuchführung).
- Schaffung von Basisdaten für die Kontrolle und Analyse des Niveaus und der Entwicklung der Kosten für den Betrieb insgesamt und differenziert nach Struktureinheiten, Kostenstellen und bis hin zum Arbeitsplatz. Weiterhin für direkte und indirekte Vorgänge, Prozesse und Elemente der Leistungsvorbereitung, -erstellung und -verwertung für die einzelnen Leistungsarten (Kalkulation); das heißt, Sichtbarmachen der Kostenstruktur.
- Schaffung von Basisdaten für eine vorwärtsorientierte Planung, Normierung und Limitierung von Kosten in entsprechender Differenzierung (Aufstellen von Sollgrößen).
- Schaffung von Basisdaten für Zeit- und Soll-Ist-Vergleiche und die Analyse von Abweichungsursachen.
- Schaffung von Basisdaten für die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Betriebsprozesse in entsprechender Differenzierung (Kostenstellen, Kostenträger); Kennziffernbildung.
- Schaffung von Basisdaten für die Gestaltung der Kostendeckung, der Kostenfinanzierung (vordergründig durch Umsatzerlöse für Leistungen).
- Schaffung von Basisdaten für die kurzfristige Betriebsergebnisermittlung (Erfolgskontrolle).
dispositive Hilfsfunktion (intern):
Aufgaben:- Bereitstellung wesentlicher Steuerungsinformationen im Rahmen des Controlling und der Unternehmensführung (z.B. Erfolgssteuerung).
- Kurzfristige bzw. zeitnahe Bereitstellung von Steuerungsinformationen (in der Regel monatlich).
- Bereitstellung von Informationen zu den Stück- und Periodenkosten von Leistungen.
- Bereitstellung von Basisdaten für die betriebliche Preispolitik (Ermittlung von Angebotspreisen, von Preisunter- und -obergrenzen, Preiskontrolle, Ermittlung von innerbetrieblichen Verrechnungspreisen).
- Bereitstellung von Basisdaten für Programm- und Verfahrensentscheidungen, das heißt, für Erzeugnis- und Technologieentwicklung (z.B. Zielkosten), Investitionsentscheidungen, Eigenfertigung oder Fremdbezug (make-or-buy-Entscheidungen), gewinnoptimierte Zusammensetzung des Leistungsprogramms, Lieferantenauswahl, Beschaffungsstrategien und anderes.
externe Hilfsfunktion:
Aufgaben:- Bestandsbewertung im Rahmen der Bilanzierung (z.B. Ansatz von Herstellkosten für Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen),
- Versicherungswertermittlung,
- statistische Daten (z.B. Betriebsvergleich).
Bei der Übernahme des Datenmaterials der Aufwandskonten in die Kostenrechnung sind folgende Grundsätze zu beachten:
Grundsätze der Kostenrechnung
Richtige, möglichst prozessentsprechende Abgrenzung der Kosten und des neutralen Aufwandes. In der Kostenrechnung werden als Kostenarten nur solche Aufwandsarten übernommen, die dem Zweck der betrieblichen Leistungserstellung dienen.
Berücksichtigung von Anders- und Zusatzkosten als kalkulatorische Kostenarten. Der Ansatz soll dort erfolgen, wo der gebuchte Aufwand in seiner Art, Höhe oder seinem Buchungszeitpunkt als informatives Spiegelbild der realen Verbrauchsprozesse unzutreffend ist (z.B. durch externe Einflüsse, zeitliche Verschiebung zwischen Buchung und Verbrauch, Opportunitätsprinzip).
Periodengerechte Erfassung der Kosten. Kosten sind als bestandsmindernde Strömungsgröße zeitraumbezogen verbrauchsentsprechend abzugrenzen und zu verteilen.
Geordnete, eindeutige und vollständige Erfassung der Kosten. Die Kostenrechnung verfolgt neben der Systematisierung nach der Art des zugrundeliegenden Verbrauchs eine Systematisierung nach der Zurechenbarkeit (direkt oder indirekt) und nach dem Verhalten bei Leistungsänderung (fix und variabel). Jede Kostenart darf nur einmal und muss mindestens einmal erfasst werden. Eine Abstimmbarkeit und Übereinstimmung mit den zugrundeliegenden Buchungen der Geschäftsbuchführung ist zu gewährleisten. Verwendete Kostenrechnungsverfahren sollten eine relative Stetigkeit aufweisen.
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Die Kostenrechnung sollte nur bis zu einer wirtschaftlichen Grenze der Genauigkeit verfeinert werden.
Prinzipien der Kostenrechnung
Prinzip der Kostenverursachung:
Jede Kostenstelle und jeder Kostenträger ist mit den Kosten zu belasten, den sie bzw. er verursacht hat. Hier muss eine kausale Beziehung bestehen oder möglichst weitgehend in der Zurechnung hergestellt werden. Den Kostenträgern sollten so weit wie möglich Kosten direkt zugerechnet werden. Die Zurechnung zu den Kostenstellen ist Voraussetzung für eine indirekte Verrechnung von verbleibenden Gemeinkosten und für die Kostensteuerung.
Prinzip der Kostendeckung:
Die Summe der durch Leistung erzielten Erlöse soll die vorher aufgewendeten Kosten zurücktragen.
Prinzip der Durchschnittsbildung:
Der Ansatz der Kosten erfolgt in der Regel periodisiert, zu Verrechnungspreisen und statistisch normalisiert. Weitgehend erfolgt eine durchschnittliche Zurechnung auf die Kostenträger (über Verteilerschlüssel).
Belegprinzip:
Allen verrechneten Kosten müssen Belege zugrunde liegen mit Art, Menge, Wert, verursachender Stelle bzw. Auftrag.